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Fristen-Rechner für Lohn und Buchhaltung

Lohnsteuer-Anmeldung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung und Sozialversicherung – mit Verschiebung auf den nächsten Werktag und den Bankarbeitstagen Ihres Abrechnungsmonats.

Ihre Angaben

Dauerfristverlängerung: verschiebt die Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen, Vierteljahreszahler nicht. Der Antrag für das laufende Jahr ist bei Monatszahlern bis zum 10. Februar zu stellen.

Ihre Termine

Datum Frist verbleibend

Wie gerechnet wird. Lohnsteuer-Anmeldung und Umsatzsteuer-Voranmeldung sind am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig (§ 41a Abs. 1 EStG, § 18 Abs. 1 UStG), die Zusammenfassende Meldung am 25. Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – maßgeblich sind die Feiertage am Sitz Ihres Finanzamts, deshalb die Bundeslandauswahl. Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag fällig, der Beitragsnachweis muss um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags vorliegen (§ 23 Abs. 1 SGB IV, § 28f SGB IV). Samstage, Sonntage, bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage; bei regionalen Feiertagen zählt der Sitz Ihrer Krankenkasse, den dieser Rechner nicht kennen kann.
Die Zahlungsschonfrist von drei Tagen bei Überweisung (§ 240 Abs. 3 AO) gilt nur für die Zahlung, nie für die Abgabe der Anmeldung – und nicht in der Sozialversicherung.
Ohne Gewähr: Der Rechner bildet die Regelfälle ab. Sonderfälle wie ein abweichender Anmeldungszeitraum im Gründungsjahr, Fristverlängerungen im Einzelfall oder branchenspezifische Meldungen klären wir in der laufenden Betreuung.