Eine E-Rechnung erhalten und nur XML gesehen? Dieser Viewer macht sie lesbar – direkt im Browser, ohne dass die Datei Ihren Rechner verlässt.
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Das Werkzeug läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an uns übertragen.
Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen wird gestaffelt Pflicht – für die meisten Unternehmen ab 2027, für kleinere ab 2028. Wer heute eine XRechnung bekommt, steht oft vor einer XML-Datei, die im Browser wie Quelltext aussieht.
Genau dafür ist dieser Viewer: Er liest XRechnung und ZUGFeRD und stellt Rechnungssteller, Positionen, Steuersätze und Summen lesbar dar. Die Verarbeitung läuft vollständig in Ihrem Browser – die Datei wird nicht hochgeladen.
Für die laufende Buchhaltung brauchen Sie den Viewer nicht: E-Rechnungen reichen Sie einfach wie jeden anderen Beleg ein, wir lesen das strukturierte Format direkt aus. Der Viewer ist für den Moment gedacht, in dem Sie selbst nachsehen wollen, was in einer Rechnung steht.
Die Umstellung betrifft zwei Richtungen. Empfangen und verarbeiten können müssen Unternehmen E-Rechnungen bereits seit Januar 2025 – dafür genügt technisch eine E-Mail-Adresse und die Fähigkeit, das Format zu lesen. Ausstellen wird gestaffelt Pflicht, für die meisten Unternehmen ab 2027.
Eine als PDF verschickte Rechnung ist übrigens keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Verlangt wird ein strukturiertes Format, das maschinell ausgewertet werden kann – XRechnung als reines XML oder ZUGFeRD als PDF mit eingebetteten Daten. Ein eingescanntes Papierdokument erfüllt die Anforderung nicht.
Für die Aufbewahrung gilt: Maßgeblich ist der strukturierte Datensatz, nicht die menschenlesbare Darstellung. Wer eine XRechnung nur als Ausdruck ablegt, hat sie formal nicht ordnungsgemäß archiviert. In unserer Verarbeitung wird das Original revisionssicher gespeichert und der Inhalt direkt aus dem Datensatz gebucht.
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