Was bleibt vom Brutto übrig – und was kostet die Stelle Sie als Arbeitgeber wirklich? Beide Seiten der Rechnung auf einen Blick.
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Zwischen dem Betrag im Arbeitsvertrag und dem, was auf dem Konto des Mitarbeiters landet, liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und vier Sozialversicherungszweige. Je nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenkassenzusatzbeitrag kommen von einer Gehaltserhöhung oft nur rund die Hälfte an.
Für Sie als Arbeitgeber kommt die andere Seite dazu: rund 21 % Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, dazu die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Wer eine Stelle kalkuliert, sollte mit den Arbeitgeberkosten rechnen, nicht mit dem Bruttogehalt.
Der Rechner zeigt beide Richtungen. Er ersetzt keine Lohnabrechnung – Einmalzahlungen, Sachbezüge, Pfändungen oder betriebliche Altersvorsorge bilden wir in der laufenden Abrechnung ab, nicht in einem Überschlagsrechner.
Ein Überschlagsrechner arbeitet mit Regelfällen. In der echten Abrechnung kommen Dinge dazu, die das Ergebnis spürbar verschieben: Freibeträge aus dem ELStAM-Verfahren, Sachbezüge wie Firmenwagen oder Jobticket, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung, Pfändungen und Einmalzahlungen, die nach der Fünftelregelung behandelt werden.
Besonders die Entgeltumwandlung wird unterschätzt: Sie senkt das steuer- und beitragspflichtige Brutto, wodurch auch Ihre Arbeitgeberanteile sinken – einen Teil dieser Ersparnis müssen Sie seit 2022 als Zuschuss weitergeben. Solche Wechselwirkungen bildet kein Schnellrechner ab.
Deshalb taugt das Ergebnis für die Entscheidung („Passt dieses Angebot? Was kostet mich die Stelle ungefähr?"), nicht für die Abrechnung. Die verbindliche Berechnung läuft über die Lohnbuchhaltung – bei uns ab 10 € je Mitarbeiter und Monat, inklusive aller Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt.
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