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Brutto-Netto-Rechner 2026

Was bleibt vom Brutto übrig – und was kostet die Stelle Sie als Arbeitgeber wirklich? Beide Seiten der Rechnung auf einen Blick.

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Worum es geht

Zwischen dem Betrag im Arbeitsvertrag und dem, was auf dem Konto des Mitarbeiters landet, liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und vier Sozialversicherungszweige. Je nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenkassenzusatzbeitrag kommen von einer Gehaltserhöhung oft nur rund die Hälfte an.

Für Sie als Arbeitgeber kommt die andere Seite dazu: rund 21 % Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, dazu die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Wer eine Stelle kalkuliert, sollte mit den Arbeitgeberkosten rechnen, nicht mit dem Bruttogehalt.

Der Rechner zeigt beide Richtungen. Er ersetzt keine Lohnabrechnung – Einmalzahlungen, Sachbezüge, Pfändungen oder betriebliche Altersvorsorge bilden wir in der laufenden Abrechnung ab, nicht in einem Überschlagsrechner.

Was der Rechner nicht abbildet – und warum das wichtig ist

Ein Überschlagsrechner arbeitet mit Regelfällen. In der echten Abrechnung kommen Dinge dazu, die das Ergebnis spürbar verschieben: Freibeträge aus dem ELStAM-Verfahren, Sachbezüge wie Firmenwagen oder Jobticket, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung, Pfändungen und Einmalzahlungen, die nach der Fünftelregelung behandelt werden.

Besonders die Entgeltumwandlung wird unterschätzt: Sie senkt das steuer- und beitragspflichtige Brutto, wodurch auch Ihre Arbeitgeberanteile sinken – einen Teil dieser Ersparnis müssen Sie seit 2022 als Zuschuss weitergeben. Solche Wechselwirkungen bildet kein Schnellrechner ab.

Deshalb taugt das Ergebnis für die Entscheidung („Passt dieses Angebot? Was kostet mich die Stelle ungefähr?"), nicht für die Abrechnung. Die verbindliche Berechnung läuft über die Lohnbuchhaltung – bei uns ab 10 € je Mitarbeiter und Monat, inklusive aller Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie genau ist das Ergebnis?
Es ist eine Überschlagsrechnung mit den Werten für 2026. Für die Entscheidung, ob ein Gehaltsangebot passt oder was eine Stelle kostet, ist das ausreichend genau. Die verbindliche Berechnung erfolgt in der Lohnabrechnung, wo auch Freibeträge aus dem ELStAM-Verfahren, Sachbezüge und Einmalzahlungen einfließen.
Warum bekommt der Mitarbeiter von einer Erhöhung so wenig?
Weil Lohnsteuer und Sozialabgaben progressiv beziehungsweise anteilig auf den zusätzlichen Betrag anfallen – und Sie als Arbeitgeber obendrauf noch Ihren Anteil zahlen. Steuerfreie Gehaltsextras drehen diese Rechnung um: Sie kommen zu 100 % an. Über 30 Möglichkeiten finden Sie in unserem Überblick zur Nettolohnoptimierung.
Rechnet der Rechner auch Minijobs?
Für geringfügige Beschäftigung gelten eigene Regeln: 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 €, der Arbeitgeber zahlt rund 31,17 % Pauschalabgaben. Das ist kein Fall für den Brutto-Netto-Rechner, sondern eine eigene Rechnung – alle Zahlen dazu, auch die höheren Abgaben ab 2027, stehen in unserem Ratgeber zum Minijob.

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