Gute Buchhaltung · by Digitally Done

Buchhaltung wechseln? Einfacher, als Sie denken.

Viele Unternehmen bleiben bei ihrem teuren oder unzuverlässigen Anbieter – aus Angst vor dem Wechselaufwand. Dabei dauert der Umstieg zu uns nur wenige Tage, und wir erledigen fast alles.

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1. Preis berechnen

Im Online-Rechner sehen Sie sofort, was Sie bei uns zahlen – transparent und ohne Anfrage.

2. Online-Onboarding (10 Min.)

Unser Assistent fragt genau die Daten ab, die wir brauchen – von den Firmenstammdaten bis zum UStVA-Rhythmus. Keine Rückfragen-Schleifen.

3. Wir übernehmen den Rest

Datenübernahme per DATEV-Export (99 € im Standardfall), Einrichtung aller Portale, los geht's – meist innerhalb weniger Tage.

Der Wechsel ist auch mitten im Jahr problemlos möglich: Wir übernehmen Sachkonten, Personenkonten und Buchungen des laufenden Jahres als DATEV-Export von Ihrem bisherigen Anbieter – den Export bekommt jeder Steuerberater und jedes Buchhaltungsbüro auf Zuruf hin. Beim Wechsel zum Jahreswechsel genügen die Vorjahresdaten für die Saldenvorträge.

Auch der Lohn wechselt mit: Lohnkonten, letzte Abrechnungen und Krankenkassen-Angaben genügen – für die Mitarbeiter-Stammdaten bekommen Sie unsere einfache Vorlage. Mandatsvertrag und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stehen direkt zum Download bereit. Kein Schwebezustand, keine doppelten Kosten.

Der beste Zeitpunkt für einen Wechsel

Der sauberste Zeitpunkt ist der Jahreswechsel: Das alte Jahr wird vom bisherigen Dienstleister abgeschlossen, wir starten mit dem neuen Wirtschaftsjahr und übernehmen die Eröffnungswerte. Kein geteiltes Jahr, keine doppelte Abstimmung.

Das heißt aber nicht, dass ein Wechsel mitten im Jahr problematisch wäre – er ist sogar der häufigere Fall. Wir übernehmen dann die Buchungen des laufenden Jahres per DATEV-Export und führen ab dem vereinbarten Startmonat weiter. Wichtig ist nur, dass der Übergabemonat eindeutig festgelegt ist, damit keine Buchung doppelt oder gar nicht erfasst wird.

Beim Lohn gilt eine zusätzliche Regel: Ein Wechsel sollte möglichst zum Monatsanfang erfolgen, weil Lohnkonten und Meldungen monatsweise geführt werden. Fällt der Wechsel in einen laufenden Monat, klären wir vorab, wer die Abrechnung dieses Monats erstellt.

Welche Unterlagen wir wirklich brauchen

Für die Finanzbuchhaltung sind es drei DATEV-Dateien aus dem Vorsystem: Sachkonten, Personenkonten (Debitoren und Kreditoren) und die Buchungen des laufenden Jahres. Dazu die Firmenstammdaten, Ihre Steuernummer und USt-IdNr., die Angabe zur Soll- oder Ist-Versteuerung und der UStVA-Rhythmus.

Für die Lohnbuchhaltung genügen beim Wechsel die Lohnkonten des laufenden Jahres, die letzten Abrechnungen und die Abmeldungen wegen Systemwechsel. Die Mitarbeiter-Stammdaten ziehen wir daraus – Sie müssen nichts abtippen. Dazu die Betriebsnummer und die Unternehmensnummer Ihrer Berufsgenossenschaft. Die zugehörige PIN fragen wir bewusst nie über ein Webformular ab, sondern übermitteln sie über einen gesicherten Kanal.

Alles andere richten wir ein: Kontenrahmen, Portalzugänge, ELSTER-Verknüpfung, Lastschriftmandate. Unser Online-Onboarding fragt diese Punkte strukturiert in rund zehn Minuten ab – damit es hinterher keine Rückfragen gibt.

Was Sie von Ihrem bisherigen Dienstleister verlangen können

Ihre Buchhaltungsdaten gehören Ihnen. Ihr bisheriger Steuerberater oder Buchhalter muss Ihnen die Daten in auswertbarer Form herausgeben – ein DATEV-Export ist der branchenübliche Weg. Eine Herausgabe ausschließlich als PDF-Ausdruck erfüllt diesen Zweck nicht, weil daraus keine Buchungen übernommen werden können.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht grundsätzlich nur bei offenen Honoraren, und auch dann nicht unbegrenzt. Kommt es zu Verzögerungen, formulieren wir die Datenanforderung für Sie – in der Praxis löst ein sachlicher, konkret formulierter Text die meisten Fälle.

Rechnen Sie realistisch mit ein bis drei Wochen für die Übergabe. Deshalb lohnt es sich, den Wechsel rechtzeitig anzustoßen: Sie können das Onboarding schon ausfüllen, während die Daten noch angefordert werden.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Wechsel?
Der Jahreswechsel ist am einfachsten (nur Vorjahresdaten nötig), aber auch unterjährig wechseln Sie problemlos – wir übernehmen die laufenden Daten per DATEV-Export. Warten lohnt sich selten: Jeder Monat beim teuren Anbieter kostet bares Geld.
Muss ich selbst mit meinem bisherigen Buchhalter sprechen?
Nur für die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags. Die Datenübergabe stimmen wir auf Wunsch direkt mit Ihrem bisherigen Steuerberater oder Buchhaltungsbüro ab – das ist Routine und völlig üblich.
Was kostet der Wechsel?
Die Datenübernahme kostet im Standardfall einmalig 99 € (Fibu) – bei sauberem DATEV-Export. Dazu kommen die normalen Einrichtungskosten (49 € Fibu-Grundeinrichtung, 15 € Firmenstammdaten Lohn, 15 € je Mitarbeiter). Alles transparent im Preisrechner.
Muss ich meinen Steuerberater kündigen?
In aller Regel nicht. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung und die Löhne, Ihr Steuerberater behält Jahresabschluss, Steuererklärungen und Beratung. Häufig sinkt dadurch auch seine Rechnung, weil die Routinearbeit entfällt. Wer keinen Steuerberater hat, bekommt auf Wunsch einen aus unserem Netzwerk vermittelt.
Was passiert, wenn mein alter Dienstleister die Daten nicht herausgibt?
Das kommt selten vor, weil Ihre Buchhaltungsdaten Ihnen gehören. Wir formulieren die Anforderung für Sie sachlich und konkret; das löst die meisten Fälle. Im Notfall können wir mit einem strukturierten Zwischenstand starten und Altdaten später nacharbeiten – den Mehraufwand stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Überzeugen Sie sich selbst – in einer Minute.

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