Wir kennen die Besonderheiten von Läden, Filialisten und Handelsunternehmen – und rechnen sie korrekt, pünktlich und zu transparenten Preisen ab. 100 % digital, befugt nach § 6 Nr. 4 StBerG.
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Viele Teilzeitkräfte und Minijobber mit wechselnden Stunden – jeden Monat neu zu erfassen.
Sonntagszuschläge richtig abrechnen, ohne die Steuerfreiheit zu verschenken.
Tagesabschlüsse, EC-Abrechnungen, Wechselgeld – die Kassenführung muss GoBD-konform sein.
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Tagesabschlüsse, Kartenzahlungen, Lieferantenrechnungen: Wir buchen Ihre Handelsumsätze laufend und GoBD-konform.
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Im Handel arbeiten selten alle in derselben Beschäftigungsform. Bis 603 € monatlich liegt ein Minijob vor, darüber bis 2.000 € der Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen, darüber die reguläre Beschäftigung. Die Grenzen verschieben sich mit dem Mindestlohn, zuletzt zum Januar 2026.
Kritisch wird es bei schwankenden Stunden: Überschreitet ein Minijobber die Grenze mehr als zweimal im Jahr unvorhersehbar, wird die Beschäftigung rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Wir überwachen das laufend und melden, bevor es passiert.
Waren, die Sie Ihren Mitarbeitern verbilligt überlassen, bleiben bis zu einem Rabattfreibetrag von 1.080 € im Jahr steuerfrei. Bemessungsgrundlage ist der um 4 % geminderte Endpreis – eine Vergünstigung, die in der Praxis oft ungenutzt bleibt, weil niemand mitrechnet.
Wir führen das Jahreskonto je Mitarbeiter und melden, bevor der Freibetrag ausgeschöpft ist. Für den Handel ist das eines der wirksamsten Mittel zur Mitarbeiterbindung, weil es Sie nur die ohnehin kalkulierte Marge kostet.
Preis berechnen, Online-Onboarding ausfüllen, fertig – wir übernehmen den Rest.
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