Die Grundsätze klingen nach Bürokratie, laufen aber auf eine einzige Frage hinaus: Kann ein Prüfer nachvollziehen, wie Ihre Zahlen entstanden sind?
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Ein einmal erfasster Beleg und eine einmal erfasste Buchung dürfen nicht spurlos verändert werden. Korrekturen müssen als Korrektur erkennbar bleiben – das leistet jedes ordentliche Buchhaltungssystem automatisch.
Vom Beleg zur Buchung und zurück: Beide Richtungen müssen ohne Rückfragen prüfbar sein. Deshalb bekommt jeder Beleg eine eindeutige Verknüpfung zur Buchung.
Eine Beschreibung, wie Belege in Ihrem Unternehmen entstehen, eingereicht, erfasst und archiviert werden. Für den von uns betreuten Teil stellen wir sie Ihnen bereit.
Am häufigsten wird die Verfahrensdokumentation vergessen – und genau danach wird in Betriebsprüfungen zuerst gefragt. Sie muss nicht umfangreich sein: Wer beschreibt, auf welchem Weg eine Eingangsrechnung ins System kommt, wer sie prüft und wo sie landet, hat den wesentlichen Teil erledigt.
Zum ersetzenden Scannen: Papierbelege dürfen Sie nach dem Scannen in der Regel vernichten, wenn der Vorgang dokumentiert ist und die Bilddatei unveränderbar archiviert wird. Ausnahmen gibt es bei Dokumenten, die im Original aufbewahrungspflichtig sind – etwa Jahresabschlüsse oder notarielle Urkunden. Im Zweifel klären wir das mit Ihrem Steuerberater, bevor etwas weggeworfen wird.
Nicht die Buchungen selbst sind das Problem, sondern die Lücke zwischen Beleg und Buchung. Wenn ein Prüfer zu einer Buchung den Beleg sehen will und die Suche länger dauert als ein paar Sekunden, entsteht der Eindruck einer Ordnung, die nur auf dem Papier existiert.
Der zweite Klassiker ist die Kassenführung in bargeldintensiven Betrieben. Elektronische Kassensysteme brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und müssen jeden Einzelvorgang unveränderbar aufzeichnen; Tagesabschlüsse allein genügen nicht mehr. Fehlt die Einzelaufzeichnung, darf geschätzt werden.
Der dritte ist das Zeitfenster: Unbare Geschäftsvorfälle sollen zeitnah erfasst werden, Kasseneinnahmen täglich. Wer quartalsweise abgibt, verletzt diesen Grundsatz regelmäßig – ein weiterer Grund, warum laufende Buchhaltung nicht nur bequemer, sondern auch sicherer ist.
Jeder eingereichte Beleg wird revisionssicher archiviert und fest mit seiner Buchung verknüpft. Korrekturen werden protokolliert statt überschrieben. Die Aufbewahrungsfristen laufen mit, ohne dass jemand daran denken muss.
Was Sie beisteuern müssen, ist der erste Schritt: den Beleg zeitnah einreichen. Alles danach – Erfassung, Zuordnung, Prüfung, Archivierung – ist unsere Seite. Genau deshalb gibt es bei uns bewusst nur einen Einreichungsweg statt drei.
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