Die Voranmeldung ist keine Steuererklärung, sondern eine Zwischenabrechnung – und sie ist der Termin, der im Betrieb am häufigsten reißt.
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Über 9.000 € Zahllast im Vorjahr bedeutet monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich. Bis 2.000 € kann das Finanzamt ganz von der Abgabe befreien.
Abgegeben wird bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums. Fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Die Dauerfristverlängerung verschiebt Abgabe und Zahlung um einen Monat. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahresbeträge.
Praktisch läuft es bei uns so: Wir buchen laufend, bereiten die Voranmeldung vollständig vor und stellen sie Ihnen zur Freigabe bereit. Sie prüfen die Zahlen und übermitteln mit einem Klick an Ihr Finanzamt – authentifiziert, ohne dass wir Zugriff auf Ihr Elster-Zertifikat brauchen. Die Vorbereitung kostet bei uns nichts extra, sie ist in der laufenden Buchhaltung enthalten.
Der teuerste Fehler ist nicht die verspätete Abgabe, sondern die Abgabe auf unvollständiger Grundlage. Wer Belege erst nach dem 10. einreicht, meldet zu wenig Vorsteuer und zahlt Geld vor, das ihm zusteht – oder korrigiert später, was Aufwand auslöst. Reichen Sie Belege laufend ein, nicht kurz vor dem Termin. Wann Ihre nächsten Termine fallen, zeigt Ihnen unser Fristen-Rechner.
Reverse-Charge-Leistungen aus dem Ausland: Wer Werbung bei ausländischen Plattformen bucht, Software aus dem EU-Ausland bezieht oder – wie unsere Kunden – Dienstleistungen von uns aus Bulgarien erhält, schuldet die Umsatzsteuer selbst nach § 13b UStG und zieht sie im selben Atemzug als Vorsteuer ab. Unterm Strich ein Durchlaufposten, in der Voranmeldung aber zwei getrennte Kennzahlen, die beide gefüllt sein müssen.
Innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen: Sie brauchen eine gültige USt-IdNr. des Geschäftspartners, und die gehört vor der Rechnung geprüft, nicht danach. Eine qualifizierte Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern dauert eine Minute und ist im Streitfall der Nachweis, dass Sie sorgfältig waren.
Anzahlungen und Teilrechnungen: Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit der Leistung, bei Anzahlungen aber bereits mit der Vereinnahmung. Wer hier nicht trennt, meldet in die falsche Periode – kein Drama, aber jede Korrektur kostet Zeit.
Bei der Soll-Versteuerung führen Sie die Umsatzsteuer ab, sobald Sie die Leistung erbracht haben – auch wenn der Kunde erst in 60 Tagen zahlt. Sie strecken dem Finanzamt also Geld vor, das Sie selbst noch nicht haben. Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Steuer erst mit dem Zahlungseingang.
Die Ist-Versteuerung ist auf Antrag möglich, unter anderem für Unternehmen bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze und für Angehörige freier Berufe. Wer sie nicht beantragt hat, obwohl er sie bekommen könnte, verschenkt dauerhaft Liquidität – gerade bei langen Zahlungszielen im B2B-Geschäft.
Prüfen lässt sich das in fünf Minuten: Ein Blick in Ihren Bescheid über die steuerliche Erfassung zeigt, welche Art Ihnen zugeteilt wurde. Wenn es die Soll-Versteuerung ist und Sie die Voraussetzungen erfüllen, lohnt der Antrag fast immer. Wir sprechen Sie darauf an, wenn es in Ihren Zahlen sichtbar wird.
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