Wir kennen die Besonderheiten von Speditionen, Kurierdienste und Transportunternehmen – und rechnen sie korrekt, pünktlich und zu transparenten Preisen ab. 100 % digital, befugt nach § 6 Nr. 4 StBerG.
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Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind Alltag – und ein steuerliches Minenfeld.
Verpflegungsmehraufwand für Fahrer bei jeder Tour – das summiert sich zu echtem Verwaltungsaufwand.
Aufzeichnungspflichten und Kontrollen verlangen lückenlose, saubere Lohnunterlagen.
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Tankbelege, Mautabrechnungen, Werkstattrechnungen: Ihre laufende Buchhaltung läuft digital mit – inklusive OPOS-Überwachung Ihrer Kundenrechnungen.
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Bei Fahrern summieren sich Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschalen zu erheblichen Beträgen – steuerfrei, solange die Pauschalen eingehalten und die Abwesenheitszeiten dokumentiert sind. Die Dokumentation ist dabei der kritische Teil: Ohne nachvollziehbare Aufzeichnung der Touren fällt die Steuerfreiheit weg.
Praktikabel wird das durch den Datenexport: Telematik- und Zeiterfassungssysteme liefern Abwesenheitszeiten ohnehin. Wir übernehmen diesen Export und rechnen daraus Spesen und Zuschläge ab, statt dass jemand Listen abtippt.
Im Transportgewerbe gilt eine verschärfte Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens sieben Tage nach der Leistung festgehalten und zwei Jahre aufbewahrt werden. Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind in der Branche Routine.
Mit dem Mindestlohn von 13,90 € seit Januar 2026 rückt zusätzlich die Frage in den Fokus, ob Zuschläge und Spesen den Mindestlohn auffüllen dürfen – bei echtem Aufwandsersatz dürfen sie es nicht. Wir prüfen das bei jeder Abrechnung mit und führen die Lohnunterlagen so, dass sie einer Prüfung standhalten.
Preis berechnen, Online-Onboarding ausfüllen, fertig – wir übernehmen den Rest.
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