Ein Abschluss wird dann teuer, wenn im Januar erst einmal aufgeräumt werden muss. Wer laufend sauber bucht, spart beim Steuerberater mehr, als die Buchhaltung kostet.
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Warenbestand, angefangene Arbeiten, Material auf der Baustelle: Die Bestände zum Stichtag sind die häufigste Lücke – und sie lassen sich später nicht rekonstruieren.
Welche Kundenrechnungen sind noch offen, welche uneinbringlich? Welche Lieferantenrechnungen fehlen? Jeder ungeklärte Posten wird zur Rückfrage.
Leasing, Darlehen, Versicherungen, Mieten über den Jahreswechsel: Wer die Verträge bereitstellt, erspart sich die Nachfrage im März.
Den Jahresabschluss selbst erstellt Ihr Steuerberater – das ist ihm vorbehalten. Unsere Aufgabe endet davor, und genau dort liegt der Hebel: Wir übergeben fertig gebuchte, abgestimmte Daten mit geklärten Konten, sauberen Personenkonten und einer vollständigen Belegablage. Was der Steuerberater dann noch tut, ist Abschlussarbeit, keine Aufräumarbeit – und Aufräumarbeit ist der Teil, den er zu Beratungssätzen abrechnet.
Zu den Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit, den Abschluss aufzustellen, größere drei. Offengelegt beziehungsweise hinterlegt wird binnen zwölf Monaten nach dem Stichtag – seit 2022 nicht mehr im Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB – bis 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz und 10 Mitarbeiter – dürfen statt der Offenlegung nur hinterlegen, was den Einblick Dritter deutlich einschränkt.
Bestände zum Stichtag: Inventurlisten für Waren und Material, angefangene Arbeiten, fertige, aber noch nicht abgerechnete Leistungen. Dazu die Kassenbestände und die Kontoauszüge zum 31. Dezember – bei allen Konten, auch dem selten genutzten.
Verträge mit Wirkung über den Stichtag hinaus: Darlehens- und Leasingverträge samt aktuellem Tilgungsplan, Mietverträge, Versicherungspolicen, Wartungs- und Softwareverträge. Diese Unterlagen bestimmen die Abgrenzungen, und sie sind der häufigste Grund für Rückfragen im Frühjahr.
Aus dem Personalbereich: die Lohnjournale des Jahres, offene Urlaubsansprüche und Überstunden für die Rückstellung, Angaben zu Tantiemen und Boni. Wenn wir Ihre Löhne führen, liefern wir das direkt mit – ohne dass Sie es zusammensuchen müssen.
Und schließlich Belege zu Sonderfällen: Anlagenzugänge und -abgänge mit Rechnungen, private Nutzungsanteile bei Fahrzeugen, Bewirtungsbelege, Darlehen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Das sind die Positionen, bei denen das Finanzamt später am genauesten hinsieht.
Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und bemessen sich am Gegenstandswert – im Wesentlichen an Bilanzsumme und betrieblichen Erträgen. Dieser Teil lässt sich nicht wegverhandeln. Verhandelbar ist der Zehntelsatz innerhalb des Rahmens, und den bestimmt vor allem der Aufwand, den Ihre Unterlagen verursachen.
Genau hier entscheidet die laufende Buchhaltung. Ein Mandat mit abgestimmten Konten, geklärten Verrechnungskonten und vollständigen Belegen landet am unteren Rand des Rahmens. Eines, bei dem der Steuerberater erst Sachverhalte ermitteln muss, am oberen – oder er rechnet die Vorarbeit zusätzlich als Zeitgebühr ab.
Der Hebel ist also nicht, den Steuerberater zu drücken, sondern ihm weniger Arbeit zu machen. Das ist der eigentliche Grund, warum die Aufteilung zwischen laufender Buchhaltung und Abschluss für die meisten Betriebe günstiger ist als die Vollauslagerung an eine Kanzlei.
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