Wir kennen die Besonderheiten von Agenturen, IT-Unternehmen und Beratungen – und rechnen sie korrekt, pünktlich und zu transparenten Preisen ab. 100 % digital, befugt nach § 6 Nr. 4 StBerG.
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Vom 3-Personen-Startup zum 30-Personen-Team – die Verwaltung wächst selten mit.
Jobrad, Gympass, Workation: Moderne Benefits müssen steuerlich sauber umgesetzt werden.
Papier-Pendelordner passen nicht zu Ihrem Workflow – Ihre Buchhaltung sollte so digital sein wie Sie.
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SaaS-Abos, Reisekosten, Ausgangsrechnungen: alles digital gebucht, monatliche BWA inklusive – und die UStVA per Ein-Klick.
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Agenturen und IT-Dienstleister arbeiten projektbezogen: Anzahlungen, Teilabnahmen und Schlussrechnungen fallen zeitlich auseinander. Für die Buchhaltung ist entscheidend, wann ein Umsatz realisiert ist – bei der Ist-Versteuerung mit dem Zahlungseingang, bei der Soll-Versteuerung mit der Leistungserbringung.
Gerade bei längeren Projekten mit Anzahlungen entstehen hier Fehler, die erst beim Jahresabschluss auffallen. Wir klären die Versteuerungsart beim Onboarding und buchen Anzahlungen von Anfang an korrekt ab.
Viele Agenturen arbeiten mit Freelancern. Die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit ist dabei kein theoretisches Risiko: Wird eine Zusammenarbeit nachträglich als Beschäftigung eingestuft, drohen Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge über mehrere Jahre – und zwar in voller Höhe beim Auftraggeber.
Indizien sind Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, Eingliederung in die Organisation und das Fehlen weiterer Auftraggeber. Wir weisen Sie darauf hin, wenn uns bei der Verbuchung entsprechende Muster auffallen – die rechtliche Beurteilung im Einzelfall gehört allerdings zum Steuerberater oder Fachanwalt.
Preis berechnen, Online-Onboarding ausfüllen, fertig – wir übernehmen den Rest.
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