Die Entscheidungen der ersten Wochen bestimmen, wie viel Arbeit die Buchhaltung die nächsten Jahre macht.
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Damit meldet sich Ihr Unternehmen beim Finanzamt an – und legt dabei Weichen: geschätzte Umsätze, Soll- oder Ist-Versteuerung, Kleinunternehmerregelung. Die Angaben lassen sich später ändern, kosten dann aber Aufwand.
Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang fällig, bei der Soll-Versteuerung schon mit der Leistung. Für die Liquidität junger Unternehmen ist die Ist-Versteuerung meist der große Vorteil.
Ein getrenntes Geschäftskonto ist keine Pflicht, aber der wirksamste Einzelschritt: Es macht die Buchhaltung schneller, billiger und prüfungssicherer. Dazu die Wahl zwischen SKR 03 und SKR 04.
Der teuerste Fehler am Anfang ist nicht die falsche Rechtsform, sondern das Aufschieben. Wer Belege im ersten Jahr sammelt und im Folgejahr abgibt, zahlt doppelt: einmal für die Nacharbeit unstrukturierter Unterlagen – bei uns 59 € je Stunde – und einmal dadurch, dass er unterjährig nicht sieht, wie das Geschäft läuft.
Für den Start berechnen wir 49 € Grundeinrichtung der Finanzbuchhaltung inklusive Firmenstammdaten. Wer Mitarbeiter beschäftigt, kommt mit 15 € Firmenstammdaten Lohn und 15 € je Mitarbeiter dazu; Betriebsnummer und Unternehmensnummer beantragen wir für je 30 €. Danach gilt die normale Staffel – ab 29 € Grundgebühr.
Erstens die Versteuerungsart: Ist-Versteuerung schont die Liquidität, weil die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang fällig wird. Sie ist an Voraussetzungen geknüpft und muss beantragt werden – im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist der richtige Moment dafür.
Zweitens die Kleinunternehmerregelung: befreit von der Umsatzsteuer, kostet aber den Vorsteuerabzug. Bei hohen Startinvestitionen ist der Verzicht oft günstiger, bindet Sie dann aber fünf Jahre.
Drittens der Kontenrahmen: SKR 03 ist nach Geschäftsablauf gegliedert, SKR 04 nach Bilanzgliederung. Wichtiger als die Wahl selbst ist, dass Buchhaltung und Lohn denselben verwenden – ein späterer Wechsel bedeutet Aufwand ohne Mehrwert. Viertens das getrennte Geschäftskonto. Fünftens der Einreichungsweg für Belege, den Sie von Anfang an durchhalten.
Private und betriebliche Zahlungen laufen über ein Konto. Das ist nicht verboten, macht aber jede Buchung zur Einzelfallprüfung – und erhöht Ihre Kosten, weil mehr Vorgänge zu klären sind. Ein zweites Konto kostet oft nichts und spart über das Jahr mehr, als es bringt.
Belege werden gesammelt statt eingereicht. Das verschiebt keine Kosten, sondern erhöht sie: unstrukturierte Altdaten rechnen wir mit 59 € je Stunde ab, und die Frist für die Voranmeldung wartet nicht.
Und schließlich: Rechnungen ohne Pflichtangaben. Fehlt die Steuernummer, das Rechnungsdatum oder die fortlaufende Nummer, ist die Rechnung angreifbar – bei Ihnen wie beim Kunden, der daraus keine Vorsteuer ziehen kann.
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